SG Lauenhain e.V. – Beitragsordnung


§ 1 Mitgliedsbeitrag



Gemäß § 6 der Vereinssatzung erhebt die Sportgemeinschaft Lauenhain e.V. jährliche Mitgliedsbeiträge. Die Mitgliedsbeiträge des Vereines setzen sich aus den Grundbeiträgen (§ 3) und den Sektionsbeiträgen (§ 4) zusammen. Zusätzlich werden von den aktiven Wettkampfteilnehmern Wettkampfbeiträge (§ 5) und Tagespauschalen für Trainingslager (§ 6) erhoben. Für neu aufgenommene Mitglieder wird mit dem ersten Beitrag eine Aufnahmegebühr erhoben (§ 7). Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühr wird entsprechend der Satzung des Vereines durch die Mitgliederversammlung beschlossen.




§ 2 Beitragsverwendung



Die Grundbeiträge werden wie folgt verwendet:



Die Sektionsbeiträge werden von den Sektionen zur Finanzierung des Sportbetriebes innerhalb der Sektion (Objektmiete, Beiträge der sportartspezifischen Landesverbände, Sportgeräte, Wettkampfkosten) und für Mitgliedergewinnung bzw. Mitgliederpflege verwendet.




§ 3 Grundbeiträge



Die Sportgemeinschaft Lauenhain e.V. erhebt von ihren Mitgliedern Grundbeiträge. Die Grundbeiträge stehen dem Verein zur Finanzierung der satzungsmäßigen Aufgaben zur Verfügung. Grundbeiträge werden in folgender Höhe erhoben:





§ 4 Sektionsbeiträge



Die einzelnen Sektionen der Sportgemeinschaft Lauenhain e.V. erheben von ihren Sektionsmitgliedern Sektionsbeiträge. Die Sektionsbeiträge stehen den einzelnen Sektionen zur Finanzierung ihrer sportlichen Aktivitäten und des Vereinslebens zur Verfügung. Jede Sektion erhebt ihre eigenen Sektionsbeiträge. Sektionsbeiträge werden zurzeit in folgender Höhe erhoben:


Kinder, Jugendliche und Senioren (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sowie ab dem 64. Lebensjahr)
Erwachsene (ab dem 22. Lebensjahr bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres)


Die Sektionsbeiträge können durch Mitgliederbeschluss in den einzelnen Sektionen neu festgesetzt werden. Der Vorstand ist hierrüber zu informieren (schriftlicher Beschluss). Die Beschlüsse der Sektionen sind Bestandteil dieser Beitragsordnung.




§ 5 Wettkampfbeiträge



Die einzelnen Sektionen der Sportgemeinschaft Lauenhain e.V. dürfen von den aktiven Wettkampfteilnehmern entsprechende Wettkampfbeiträge erheben. Die Höhe der Beiträge bestimmen die Sektionen in eigener Verantwortung. Die Wettkampfbeiträge sollen den Betrag von 10,00 € pro Wettkampftag nur im Ausnahmefall überschreiten. Die Wettkampfbeiträge sind ausschließlich zur Finanzierung von Startgebühren und Teilnehmergebühren bei Wettkämpfen zu verwenden.




§ 6 Tagespauschalen für Trainingslager



Für Trainingslager, welche in Verantwortung und auf dem Gelände der Sportgemeinschaft Lauenhain e. V. stattfinden, wird eine Tagespauschale in Höhe von 5,00 € halbtags und ganztags in Höhe von 10,00 € erhoben.




§ 7 Aufnahmegebühr



Die Aufnahmegebühr für neu aufgenommene Mitglieder beträgt 10,00 €. Sie ist zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.




§ 8 Beitragsbefreiungen



Von Ehrenmitgliedern werden keine Beiträge erhoben.




§ 9 Beitragszahlung und Fälligkeit



Der Beitrag wird vorzugsweise im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet und die Mitglieder erteilen der Sportgemeinschaft Lauenhain e. V. hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahres eingezogen.


Optional ist der Mitgliedsbeitrag, entweder in Bar bei den amtierenden Sektionsleitern oder auf das Vereinskonto der Sportgemeinschaft Lauenhain e. V. bis zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.




Download



Hier können Sie die Betragsordnung als PDF herunterladen.




Die Beitragsordnung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 18.12.2023 und gültig ab 01.01.2024.


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